Dienstag, 28. Februar 2012

Verfassungsrat stoppt Frankreichs Genozid-Gesetz

Das umstrittene Gesetz sollte die Leugnung des „Völkermords“ an den Armeniern unter Strafe stellen. Das Gesetz verstoße aber gegen die Meinungsfreiheit, urteilte das höchste Verfassungsgremium am Dienstag in Paris.

Ein Rückschlag für die NWO. Also Umstände die in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich völlig ok sind, sind in Frankreich verboten. Grund des Verfassungsrats sei, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt würde. In der BRD ist es jedoch verboten den Holocaust zu leugnen. 

Ich möchte darauf hinweisen das ich keines Falls den Holocaust leugne, denn ich kann weder das eine beweisen noch das andere. Jedoch sollte jeder eine Meinung haben und diese äußern können auch wenn sie vielleicht in den Augen anderer nicht in Ordnung ist. Ich lebe nicht in der Vergangenheit.

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