Freitag, 9. März 2012

Durchbruch in der Meinungsfreiheit

Ein Neonazi leugnet den Holocaust und wird in drei Instanzen wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hebt diese Verurteilung wieder auf. Der Mann dürfe sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, erklären die Richter.


Ganzer Artikel http://www.sueddeutsche.de/politik/justiz-in-deutschland-wann-holocaustleugnung-legal-ist-1.1290218

Möglicherweise hängt das mit dem EU-Recht zusammen. Die CHARTA DER GRUNDRECHTE
DER EUROPÄISCHEN UNION sind unsere neuen Grundrechte. Sie sind in Kraft und stehen über dem Grundgesetz. ( Meine Meinung) Nachlesen kann man seine Rechte hier http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf

Die fadenscheinige Begründung vom Bundesverfassungsgericht kann man auf jeden Fall nicht nachvollziehen.

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