Das so genannte "Warnmodell", mit dem zukünftig Provider über ein "vorgerichtliches Mitwirkungsmodell" potenzielle Filesharer auf Fehlverhalten hinweisen sollen, ist rechtswidrig. Zu dieser Einschätzung kommt ein Gegengutachten des Münsteraner Juristen Professor Thomas Hoeren.
Das wäre ja auch noch schöner. Der Grund liegt in der geplanten "Privatisierung der Rechtsdurchsetzung".
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