Die Beschneidungszahl an neugeborenen Jungen ist in den USA zwischen 2006 und 2009 laut Centers for Disease Control and Prevention (CDC) stark rückläufig gewesen.
[USA] Beschneidung: 2006: 56% 2009: 33%
Millionen Neugeborener wurden jahrzehntelang beschnitten, ohne eine Wahl zu haben und werden es wahrscheinlich immer noch. Gott sei dank sind die Zahlen anscheinend stark rückläufig.
KÖRPERVERLETZUNG!
Körperverletzung ja, aber durch Einwilligung (§ 228 StGB) der Eltern ist es zumindest nach deutschem Recht keine Straftat und damit auch keine Menschenrechtsverletzung.
AntwortenLöschenIch kenne das amerikanische Gesetz leider nicht, gehe aber davon aus, dass es dort eine ähnliche Regelung wie die "Einwilligung" gibt.
Die Menschenrechte stehen aber über dem BRD Gesetz
AntwortenLöschenArtikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Bezug auf Sicherheit.
Da einer Körperverletzung die Sicherheit betrifft ist es auf jeden Fall rechtswidrig.