Mit einer besonders cleveren Taktik hatte ein Busfahrer aus Thüringen erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid geklagt und gewonnen. Jetzt ist er aber seinen Führerschein los.
Er sollte ein Bußgeld von 73,50 Euro zahlen, sowie einen Punkt in Flensburg bekommen. Der Mann berief sich auf sein Recht auf Selbstverwaltung, welches ihm als "Staatsangehöriger der DDR" zustehe. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.
Das Gericht meldete aber Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit bei der Führerscheinstelle an und forderte ein Gutachten. Als der Mann seinen Führerschein verlängern wollte, wurde dieser einbehalten. Grund: Der Mann verweigerte dieses ärztliche Gutachten.
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