Ein Neonazi leugnet den Holocaust und wird in drei Instanzen wegen
Volksverhetzung verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hebt diese
Verurteilung wieder auf. Der Mann dürfe sich auf das Grundrecht der
Meinungsfreiheit berufen, erklären die Richter.
Ganzer Artikel http://www.sueddeutsche.de/politik/justiz-in-deutschland-wann-holocaustleugnung-legal-ist-1.1290218
Möglicherweise hängt das mit dem EU-Recht zusammen. Die CHARTA DER GRUNDRECHTE
DER EUROPÄISCHEN UNION sind unsere neuen Grundrechte. Sie sind in Kraft und stehen über dem Grundgesetz. ( Meine Meinung) Nachlesen kann man seine Rechte hier http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf
Die fadenscheinige Begründung vom Bundesverfassungsgericht kann man auf jeden Fall nicht nachvollziehen.
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